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   BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B   

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https://dejure.org/2020,27500
BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B (https://dejure.org/2020,27500)
BSG, Entscheidung vom 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B (https://dejure.org/2020,27500)
BSG, Entscheidung vom 04. August 2020 - B 5 R 39/20 B (https://dejure.org/2020,27500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Schlüssige Darlegung einer Gehörsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Das hätte hier - nicht zuletzt im Hinblick auf die ausführlichen verfassungsrechtlichen Ausführungen im Urteil des LSG - jedenfalls auch eine Auseinandersetzung mit den vom BVerfG anerkannten Voraussetzungen für eine ausnahmsweise verfassungsrechtlich unbedenkliche echte Rückwirkung (vgl BVerfG Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 RdNr ) sowie mit dem genauen Gewährleistungsgehalt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 19.6.2019 - 2 BvR 2299/15 - juris RdNr 23; s auch Schulze-Fielitz in Dreier, GG , 3. Aufl 2013, Art. 19 IV RdNr 84 ff) erfordert.
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Zur schlüssigen Darlegung einer Gehörsrüge müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich gemacht werden, aus denen sich ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl BVerfG Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293, 295 f = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; s auch BSG Beschluss vom 15.4.2019 - B 13 R 233/17 B - juris RdNr 18 mwN) .
  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2299/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Das hätte hier - nicht zuletzt im Hinblick auf die ausführlichen verfassungsrechtlichen Ausführungen im Urteil des LSG - jedenfalls auch eine Auseinandersetzung mit den vom BVerfG anerkannten Voraussetzungen für eine ausnahmsweise verfassungsrechtlich unbedenkliche echte Rückwirkung (vgl BVerfG Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 RdNr ) sowie mit dem genauen Gewährleistungsgehalt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 19.6.2019 - 2 BvR 2299/15 - juris RdNr 23; s auch Schulze-Fielitz in Dreier, GG , 3. Aufl 2013, Art. 19 IV RdNr 84 ff) erfordert.
  • BSG, 11.02.2020 - B 10 EG 14/19 B

    Einkommensermittlung für einen Elterngeldanspruch

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Leitet eine Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer Verletzung von Verfassungsrecht ab, darf sie sich nicht auf die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den konkret als verletzt gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation aufzeigen, woraus sich unter Berücksichtigung der darin entwickelten Maßstäbe im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (stRspr, zB bereits BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14; jüngst BSG Beschluss vom 11.11.2019 - B 1 KR 87/18 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 11.2.2020 - B 10 EG 14/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 11.11.2019 - B 1 KR 87/18 B

    Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Leitet eine Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer Verletzung von Verfassungsrecht ab, darf sie sich nicht auf die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den konkret als verletzt gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation aufzeigen, woraus sich unter Berücksichtigung der darin entwickelten Maßstäbe im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (stRspr, zB bereits BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14; jüngst BSG Beschluss vom 11.11.2019 - B 1 KR 87/18 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 11.2.2020 - B 10 EG 14/19 B - juris RdNr 11) .
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl bereits BVerfG Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 326/67 - BVerfGE 25, 137, 140).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Leitet eine Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer Verletzung von Verfassungsrecht ab, darf sie sich nicht auf die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den konkret als verletzt gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation aufzeigen, woraus sich unter Berücksichtigung der darin entwickelten Maßstäbe im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (stRspr, zB bereits BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14; jüngst BSG Beschluss vom 11.11.2019 - B 1 KR 87/18 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 11.2.2020 - B 10 EG 14/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 15.04.2019 - B 13 R 233/17 B

    Zuschusses zu den Kosten einer zahnprothetischen Versorgung durch einen

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Zur schlüssigen Darlegung einer Gehörsrüge müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich gemacht werden, aus denen sich ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl BVerfG Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293, 295 f = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; s auch BSG Beschluss vom 15.4.2019 - B 13 R 233/17 B - juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 21.01.2020 - B 13 R 190/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B
    Darüber hinaus ist aufzuzeigen, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (stRspr, zB BSG Beschluss vom 21.1.2020 - B 13 R 190/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bezogen auf zivilgerichtliche

  • BSG, 14.10.2020 - B 5 AL 1/20 B

    Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung;

    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 SGG ) , so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) zunächst die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargetan werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 21.1.2020 - B 13 R 190/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 4.8.2020 - B 5 R 39/20 B - juris RdNr 11).
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